Informationen zur aktuellen SARS-Covid Situation

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Auf dieser Seite möchten wir Sie über die aktuelle Lage zum Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen informieren.

Weiterhin können Sie sich auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die aktuelle Corona-Lage informieren:
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule

Musterhygieneplan Corona

Hier finden Sie den aktuellen Corona-Musterhygieneplan für die Berliner Schulen (Stand: 04.02.2022):
Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen (Teil A – Primarstufe)

Informationen über berlinweite Regelungen bei Abwesenheiten und Leistungsbewertungen

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
über die wichtigsten Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auf Fehlzeiten, Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick geben:

  • Wenn Ihr Kind wegen Krankheit, Quarantäne oder Teilnahme an einem PCR-Test nicht am Präsenz- oder Distanzunterricht teilnehmen kann, setzen Sie die Schule am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis. Bei der Rückkehr in die Schule muss unmittelbar eine Erklärung vorgelegt werden, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (PCR-Test, Quarantäne, Erkrankung) ergibt.
  • Informieren Sie die Schule unverzüglich, wenn Ihr Kind auf das Ergebnis eines PCR-Tests wartet oder sich in Quarantäne befindet.
  • Auch beim Distanzlernen besteht grundsätzlich Präsenzpflicht. Dies gilt auch während der Zeit einer Schulschließung, wenn video- oder telefongestützt unterrichtet wird. Wenn Ihr Kind nicht an diesem Unterricht teilnimmt, liegt eine Fehlzeit vor. Alle entsprechenden Fehlzeiten werden – differenziert zwischen entschuldigt und unentschuldigt – addiert und auf dem Zeugnis ausgewiesen. Da videogestützter Unterricht häufig nicht im klassischen 45-MinutenTurnus stattfindet, wird die tatsächliche Dauer der jeweiligen Unterrichtseinheit zugrunde gelegt. Ergeben sich bei der Addition keine ganzzahligen Schulstunden, wird abgerundet.
  • Anders als bei einer Erkrankung sind Schüler*innen, die sich ohne Krankheitssymptome in Quarantäne befinden, grundsätzlich zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Schule unverzüglich über das Fernbleiben informieren, damit Ihr Kind Angebote zum Distanzlernen erhalten kann.
  • Bei ausgesetzter Präsenzpflicht ist die Teilnahme an Klassenarbeiten und anderen schriftlichen Lernerfolgskontrollen in der Schule freiwillig.
    Schüler*innen, die nicht daran teilnehmen, müssen ihr Fehlen nicht entschuldigen und werden nicht mit „ungenügend“ (Note 6) bewertet. Allerdings ist die Schule auch nicht verpflichtet, diesen Kindern eine vergleichbare Leistungsfeststellung in anderer Form gemäß § 4 Absatz 3 Schulstufen-COVID-19-Verordnung 2020/2021 zu
    ermöglichen. Sofern Schüler*innen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und keine Klassenarbeiten und andere schriftliche Lernerfolgskontrollen schreiben, kann ggf. keine Zeugnisnote gebildet werden. Auf dem Zeugnis wird dieses Fach dann mit „o.B.“ (ohne Bewertung) ausgewiesen.

Die Regelungen können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen:
Regelungen zu Fehlzeiten, Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertung

Überarbeitetes Hygiene-und Sicherheitskonzept der Peter-Härtling-Grundschule zu SARS-CoV-2 (Stand März 2021)

Ab sofort gilt an unserer Schule ein neues Hygiene- und Sicherheitskonzept.

Den aktuellen Hygieneplan können Sie sich hier herunterladen:
Hygieneplan der Peter-Härtling-Grundschule (Stand: März 2021)

Der Corona-Stufenplan für Berliner Schulen

Corona-Stufenplan

Einhaltung der Hygieneregeln

Da die Pandemie noch nicht beendet ist, ist es besonders wichtig, dass wir alle die bekannten Hygieneregeln einhalten. Wir möchten Sie bitten, dies auch mit Ihren Kindern zu besprechen.
Den aktuellen Hygieneplan der Peter-Härtling-Grundschule können Sie sich hier herunterladen:
Hygiene-und Sicherheitskonzept der Peter-Härtling-Grundschule zu SARS-CoV-2

Wenn mein Kind krank ist …

Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule geschickt werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich krank in die Schule kommen oder während des Unterrichts erkranken, kann die Schule die Abholung veranlassen.
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend telefonisch, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Wir werden Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren.

Die folgende Infografik (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
Infografik „Wenn mein Kind krank wird …“

Wenn mein Kind getestet wird …

Sollte bei einem Verdachtsfall ihr Kind auf das SARS-CoV-2 getestet werden, so ist unverzüglich die Schule darüber zu informieren!
Desweiteren muss ihr Kind zu Hause bleiben, bis Sie ein negatives Testergebnis haben.
Bitte befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamts.

Was bedeutet Quarantäne?

Zu Hause bleiben

Die Quarantäne ist wichtig!
Sie dient Ihrem Schutz und dem Schutz von uns allen vor Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus. Sie ist eine zeitlich befristete Absonderung von ansteckungsverdächtigen Personen oder von Personen, die möglicherweise das Virus ausscheiden.
Die Quarantäne soll die Verbreitung der Erkrankung verhindern.
Die Maßnahme wird von der zuständigen Behörde – in der Regel von Ihrem Gesundheitsamt – angeordnet. Es wird
genau festgelegt wie lange Sie in Quarantäne kommen.
Die Maßnahme endet aber nicht automatisch, sondern erst, wenn sie durch die zuständige Behörde wieder aufgehoben wird.
Wenn für Kinder Quarantäne angeordnet wird, können nicht immer alle Hygieneregeln eingehalten werden. Denn Kinder die unter Quarantäne stehen, brauchen die Fürsorge und Zuwendung ihrer Eltern/familiären Bezugspersonen.

  • Versuchen Sie, die Hygieneregeln so gut es geht einzuhalten und individuelle Lösungen für Ihre Situation zu finden.
  • Weitere Fragen beantwortet bei Bedarf auch das zuständige Gesundheitsamt.

Es ist sehr wichtig, dass Sie die Quarantäne und die Hygieneregeln genau einhalten – auch
wenn Sie keine Beschwerden haben sollten. Sie schützen damit sich und andere!