Schulorganisation ab dem 01.04.2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
der Berliner Senat hat Änderungen der Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab dem 01.04.22 beschlossen:
Testpflicht
- Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen.
- Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich getestet
- Schülerinnen und Schüler erfüllen die Testpflicht durch beobachtete Selbsttestung in der Schule oder durch den Nachweis einer Teststelle, Arztpraxis, Apotheke usw.
- Für Elterngespräche und Versammlungen in der Schule gilt weiterhin die 3G-Regel
Maskenpflicht
- Keine Maskenpflicht ab dem 01.04.22 in der Schule
- Seitens der SenBJF wird weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen
Das Infektionsgeschehen an Berliner Schulen wird weiterhin beobachtet. Bei einer Notwendigkeit können individuelle Schutzmaßnahmen durch die Gesundheitsämter angeordnet werden. Wir werden Sie dann zeitnah informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Lischak – Schulleiterin
Übersicht der Berliner Apotheken, die eine PCR-Testung durchführen