Freiwillige Testung bis zum Schuljahresende
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
bis zum Schuljahresende gelten folgende Regeln:
- Die verpflichtende, anlasslose Testpflicht wird ausgesetzt.
- An zwei Tagen in der Woche können an den Schulen freiwillige Testungen
durchgeführt werden. - Auf Wunsch kann ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben
werden. - Die 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern) ist aufgehoben.
(z.B. die Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen,
Elterngesprächen, Teilnahme an schulischen Veranstaltungen)
Wenn Sie eine Testung für Ihr Kind wünschen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus:
Elternbrief zur freiwilligen Testung in der Schule